Wohnraumförderung
Der Aspekt der Barrierefreiheit ist in allen geförderten Pilotprojekten relevant. Die Wohnraumförderbestimmungen 2023 (WFB2023) in Bayern verlangen, dass Wohnungen in der einkommensorientierten Förderung (EOF) nach DIN 18040-2 barrierefrei gestaltet werden. Die Diskussion hat gezeigt, dass der Bau von Aufzügen bei kleineren Projekten hohe Bau- und Nebenkosten verursacht. Lösungen ohne Aufzug werden in Abstimmung mit den Bewilligungsstellen der Wohnraumförderung getroffen. Im Projekt der IGEWO werden sechs dreigeschossige Mehrfamilienhäuser ohne Aufzüge errichtet, was eine erhebliche Kostenersparnis bringt, sowohl in der Herstellung als auch im Betrieb.