Technische Baubestimmungen - Schallschutz

Im Genossenschaftsprojekt „Das Große kleine Haus“ in München wird von den Schallschutzanforderungen der eingeführten technischen Baubestimmung DIN 4109-1 zwischen den Wohnungen abgewichen, um die Wohnungen in einfacher Holzbauweise (ohne Vorsatzschalen) zu errichten und mehr Wohnfläche zu schaffen. Auch im Projekt der IGEWO in Augsburg wird der Schallschutz durch Weglassen einer Schicht im Fußbodenaufbau geringfügig unterschritten, was zu signifikanten Einsparungen führt. Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen zu effizienterem Materialeinsatz und geringeren Kosten führen kann.