Stellplatzsatzungen - Stellplatzpflicht
Die Stellplatzpflicht wurde bei nahezu allen Wohnungsbauprojekten als Kostentreiber identifiziert. Ab Oktober 2025 entfällt die bisherige Pflicht auf Landesebene, und die Kommunen können diese selbst regeln. Die Begrenzung der Stellplatzanzahl im geförderten Wohnungsbau auf maximal 0,5 Stellplätze pro Wohnung entlastet die Projektträger erheblich, beispielsweise bei der Nachverdichtung des Quartiers Endorfer Au in Rosenheim.