Bebauungspläne

Festsetzungen in bestehenden Bebauungsplänen, die entweder sehr eng oder überholt sind, führen in den Pilotprojekten zu zahlreichen Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen und erfordern vom Bauherrn zusätzliche Gutachten, z.B. zum Schallschutz. Im Projekt „Das große kleine Haus“ konnten erst nach einem Gutachten Schallschutzauflagen wegen möglicher Ventilatoren benachbarter, aber bereits seit Jahrzehnten stillgelegter Kamine entfallen. Kommunen sollten daher ihre rechtsverbindlichen Satzungen schlanker gestalten und Bauräume großzügiger ausweisen. Entsprechende Hinweise für die Kommunen enthalten die Planungshilfen für die Bauleitplanung.