Honorierung des einfachen und kostengünstigen Bauens
Grundlage der Honorierung
Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – bietet einen klar strukturierten Rahmen für die Vergütung von Planungsleistungen. Sie dient sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern als wichtige Orientierungshilfe. Bei innovativen Ansätzen wie dem Gebäudetyp-e stößt dieses System jedoch teilweise an seine Grenzen. Durch individuelle Anpassungen der Vergütungsvereinbarung können erhöhte Aufwände dennoch auch innerhalb des bestehenden Systems der HOAI angemessen berücksichtigt werden.
Grundprinzipien der HOAI
Die HOAI gliedert Planungsleistungen in verschiedene Leistungsbilder (z. B. Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) und unterteilt diese in aufeinander aufbauende Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung über Entwurfs- und Ausführungsplanung bis hin zur Objektbetreuung.
Dabei unterschiedet sie zwischen:
- Grundleistungen, die regelmäßig für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich sind, und
- Besonderen Leistungen, die zusätzlich vereinbart und separat vergütet werden müssen.
Honorarbemessung
- Die Höhe des Honorars richtet sich nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten), der Art des Bauwerks und der jeweiligen Schwierigkeit (Honorarzone).
- Seit dem 1. Januar 2021 können die Honorare frei verhandelt werden.
Die aktuell gültige HOAI 2021 enthält jedoch weiterhin Honorartafeln mit Orientierungswerten, die bei der Honorarermittlung herangezogen werden können.
Ziel des Einfachen Bauens ist es, die Baukosten zu senken. Dieser Ansatz führt jedoch häufig zu einem höheren Planungs- und Abstimmungsaufwand. Da das HOAI-Honorar an die Baukosten gekoppelt ist, kann das Honorar paradoxerweise sinken, obwohl der tatsächliche Aufwand steigt.
Für Projekte mit reduzierten Baukosten und erhöhtem Aufwand können von der HOAI abweichende Regelungen vertraglich vereinbart werden, um dies entsprechend zu berücksichtigen.
Erhöhter Aufwand beim Gebäudetyp-e
Gebäudetyp-e-Projekte erfordern häufig intensivere Abstimmungen mit Behörden und anderen fachlich Beteiligten – insbesondere bei Abweichungen vom Bauordnungsrecht oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.).
Dies bringt zusätzliche Anforderungen mit sich:
- Höhere Haftungsrisiken für Planende
- Zusätzliche Nachweise, Gutachten oder alternative Planungsansätze
- Erhöhter Koordinationsaufwand
Beispielhafte zusätzliche Leistungen bei Gebäudetyp-e:
- Mitwirken bei der Festlegung von Planungs- und Überwachungszielen vor Beginn der eigentlichen Planung
- Nachweisführungen und Einholen von Genehmigungen bei bauordnungsrechtlichen Abweichungen
- Analyse von Normen hinsichtlich sicherheitsrelevanter und komfortspezifischer Aspekte sowie Empfehlungen zur Abweichung
- Nachweis der Sicherheit und Eignung von Abweichungen von den a.R.d.T. und Durchsetzen gegenüber ausführenden Unternehmen
- Entwickelung alternativer Baukonstruktionen mit entsprechenden Eignungsnachweisen
Honorierung des Mehraufwands
Die HOAI enthält keine spezifischen Regelungen für innovative Ansätze wie das Einfache Bauen. In der Praxis werden verschiedene Vergütungsmodelle diskutiert.
Ein möglicher Ansatz:
- Die beim Einfachen Bauen erforderlichen zusätzlichen Leistungen werden als Besondere Leistungen gemäß HOAI definiert und gesondert vergütet.
- Der Mehraufwand in den frühen Leistungsphasen (LPH 1-3) wird durch eine vertragliche Anpassung, etwa Verschiebung der Teilleistungssätze, ausgeglichen.
