Hintergrundwissen
DIN-Norm
Was ist eine DIN-Norm?
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"Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft somit Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen." (Deutsches Institut für Normung e. V.)
Woher kommt eine DIN-Norm?
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- Deutsches Institut für Normung e.V.
- Plattform für Normung und Standardisierung
- privatwirtschaftlich organisiert
- 69 unterschiedliche Ausschüsse
Wer sitzt in den Ausschüssen für Baunormen?
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- 2% Arbeits- und Verbraucherschutz
- 6% Normenanwendung
- 11% Öffentliche Hand
- 64% Wirtschaft
- 16% Wissenschaft und Forschung
- 1% ohne Zuordnung
Wie viele DIN-Normen gibt es im Bauwesen?
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- ca. 3.900
- ca. 350 betreffen den Geschosswohnungsbau
Allgemein annerkannte Regel der Technik (a.a.R.d.T.)
Was sind a.a.R.d.T.?
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"Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise geeignet sind, das gesetzlich vorgegebene Ziel zu erreichen, und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben." (Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesjustizministeriums)
"Anerkannte Regeln der Technik sind technische Festlegungen, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen werden." (DIN EN 45020)
Sind die a.a.R.d.T. beim Bauen relevant?
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- Wenn keine konkrete Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, ist die Beschaffenheit geschuldet, die bei Werken gleicher Art üblich ist.
- Bei Werken der gleichen Art sind die a.a.R.d.T. üblich.
Sind DIN-Normen a.a.R.d.T.?
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- In der Rechtspraxis herrscht die Vermutungsregel, dass Normen allgemeine anerkannte Regeln der Technik sind, diese ist jedoch widerlegbar.
- DIN-Normen können den Stand der Technik beschreiben und werden dann durch Bewährung in der Praxis zu a.a.R.d.T.
Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB)
Was sind die BayTB?
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Durch die eingeführten Bayerischen Technischen Baubestimmungen, kurz BayTB werden nicht weiter definierte Rechtsbegriffe aus dem Bauordnungsrecht, also der Bayerischen Bauordnung (BayBO) konkretisiert. Es handelt sich um Verwaltungsvorschriften mit rechtsverbindlicher Außenwirkung. Die darin aufgenommenen Regeln wie z. B. DIN-Normen oder Richtlinien sind für die Planung, Bemessung und Konstruktion anzuwenden.
Was ist die Gesetzesgrundlage?
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Verankert sind die BayTB in Art. 81a BayBO.
Dieser regelt, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und
Verkehr Technische Baubestimmungen veröffentlichen darf.
Müssen die BayTB eingehalten werden?
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Ja, sie sind zu beachten, Art. 81a Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Kann von den BayTB abgewichen werden?
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- Ja, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Schutzziele der BayBO erreicht werden, Art. 81a Abs. 1 Satz 2 BayBO.
- Ist die Lösung nicht technisch gleichwertig, kann eine Abweichung nach Art. 63 BayBO beantragt werden. Die Entscheidung darüber trifft die untere Bauaufsichtsbehörde. Alternativ dazu können Prüfsachverständige im Rahmen bautechnischer Nachweise Abweichungen bescheinigen.
Wie ist der Zusammenhang zwischen BayTB, DIN-Norm und a.a.R.d.T.?
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Bei den BayTB handelt es sich um bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen, also um öffentliches Baurecht. Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Nur ungefähr 10% der Normen sind bauaufsichtlich in den BayTB eingeführt. Allgemein anerkannte Regeln der Technik können aufgrund eines Bauvertrages geschuldet sein. Hierbei handelt es sich um allgemeines Zivilrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Normen können aufgrund der Bewährung in der Praxis zu allgemein anerkannten Regeln der Technik werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wie ist das Baurecht im BGB geregelt?
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Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, ist das private Baurecht, insbesondere das Vertragsrecht geregelt. Es wird unterschieden zwischen Werkverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen und Bauverträgen.
Was ist das Vertragsrecht?
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- Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen den Bauherren und der an der Planung und Ausführung eines Bauwerk Beteiligten.
- Im Vertrag kann die Beschaffenheit vereinbart werden.
Was hat das Vertragsrecht mit den a.a.R.d.T. zu tun?
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- Auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag werden die a.a.R.d.T. stillschweigend vereinbart.
- Aber: es können Abweichungen von den a.a.R.d.T. im Vertrag vereinbart werden.
Mangel
Was ist ein Mangel nach BGB?
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"Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann." (§ 633 Abs. 2 BGB)
Wieso ist der Mangelbegriff relevant?
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- Eine negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten bzw. erwartbaren Soll-Beschaffenheit stellt einen Mangel dar.
- Auch wenn das Werk funktionstauglich ist, kann aufgrund der erwartbaren Soll-Beschaffenheit ein Mangel vorliegen (sog. „schadensfreier Mangel“).
Wie kann man sich vertraglich absichern?
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Die Beschaffenheit des Werkes sollte genau vereinbart werden.
Wie hängen Mangel und a.a.R.d.T. zusammen?
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Der Bauherr schließt einen Vertrag mit einer Baufirma oder einen Planer. In diesem wird eine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen. Kommt es zum Streitfall, muss ermittelt werden, ob ein Mangel vorliegt. Fehlt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit im Bauvertrag, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist, also den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
