Bayerische Bauordnung - Brandschutz bei Aufstockungen
Im Pilotprojekt des Evangelischen Siedlungswerks in Fürth werden 12 zusätzliche Wohnungen in einfacher Holzbauweise durch Aufstockung geschaffen. Das 1. Modernisierungsgesetz trägt erheblich dazu bei, den Aufwand und die Kosten des Projektes deutlich zu reduzieren. Im Bereich der eingeschossigen Aufstockung gelten die Anforderungen der bisherigen Gebäudeklasse 3 des bestehenden Gebäudes. Trotz Sprung in die Gebäudeklasse 4 werden die Brandschutzanforderungen nicht erhöht; d.h. alle Bauteile dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen, einschließlich Dämmung, und es bedarf keiner nichtbrennbaren brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung.