Gebäudeenergiegesetz - Art der Beheizung

Die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erhöhen die Komplexität und Kosten. Ein Beispiel ist das Projekt der IGEWO in Haunstetten, wo die Kombination von Direktstromheizung und einfacher Abluftanlage zu einem Konflikt mit dem GEG führt. Trotz Photovoltaikanlagen fordert das GEG bei dieser Art der Beheizung eine um 45 % erhöhte Dämmung der Gebäude, was zu einem Verlust von 130 m² Wohnfläche und höheren Investitions- und Betriebskosten führen würde. Die Unwirtschaftlichkeit wurde mit dem Ziel einer Befreiung erfolgreich gutachterlich belegt, was die Forderung nach einer Neuausrichtung des GEG an den Treibhausgas-Emissionen unterstützt wie sie die Bauministerkonferenz fordert.